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Feuerwehrtechnik Berlin
Joanna Dachowska Gantevoort
Ligusterweg 31
12437 Berlin
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EVIE GmbH
Ligusterweg 31
12437 Berlin
Telefon: +49-(0)30-53017756 Fax: +49 (0)30-53017757
eMail: joanna(@feuerwehrtechnik
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Vertretungsberechtigt: Joanna Dachowska Gantevoort
For international customers.:
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AGB DER FEUERWEHRTECHNIK BERLIN
1. Allgemeines und Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Feuerwehrtechnik Berlin (im Folgenden "dem Verkäufer") und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Fahrzeugen. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt. In diesen AGB werden teilweise unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer getroffen. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. 2. Angebot und Vertragsschluss Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung, oder der Anzahlung vom Verbraucher oder Unternehmer, oder Lieferung der Waren zustande. 3. Preise 3.1. Die angegebenen Preise des Verkäufers verstehen sich bei Lieferung innerhalb Deutschlands exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zeit 19%, ab Werk. 3.2. Bei Lieferungen auserhalb von Deutschland, werden gesondert vereinbarte Merhrwertsteuer Sätze bereichnet. 4. Lieferung 4.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands so schnell als möglich, nach Eingang der Zahlung des Käufers, oder nach absprche. Sollte die Ware in Ausland geliefert werden, so gelten bis zu 8 Wochen Lieferzeit. 4.2. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt. 4.3. Sofern der Käufer Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Käufer über. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Dem Käufer stehen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung. Bei Neufahrzeugen gelten nur Banküberweisungen. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann per Banküberweisung oder BAR gezahlt werden. Bei der Zahlungsart „auf Rechnung“ ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen fällig.
5.2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug. Der Zinssatz gegenüber einem Verbraucher beträgt gemäß § 288 BGB 5% Punkte über dem Basiszinssatz per anno und gegenüber einem Unternehmer 8 % Punkte über dem Basiszinssatz per anno. 5.3. Anzahlungen auf Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeugen können nur innerhalb von 4 Wochen nach zustandekommen des Vertragsschluss erstattet werden. Diese müssen jedoch vom Käufer geltend gemacht werden. Sollte der Käufer oder Unternehmer diese Frist verstreichen lassen, so hat der Verkäufer das Recht die Anzahlung zu 100% einzubehalten, ohne das der Käufer oder Unternehmer das Recht der erstattung hat. 6. Gewährleistung / Haftung 6.1. Hinsichtlich der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte seitens des Herstellers/Verkäufers daneben eine freiwillige Garantie eingeräumt werden, wird bei den angebotenen Waren jeweils gesondert darauf hingewiesen. 6.2. Der Verkäufer übt bei der Erstellung des Angebotes bei Feuerwehrtechnik Berlin größte Sorgfalt aus. Irrtümer und Änderungen hinsichtlich der Richtigkeit von Herstellerangaben, Produktbeschreibungen und Preisangaben sowie für Druckfehler, technische Änderungen und für durch Caching hervorgerufene Lesefehler bleiben vorbehalten. 6.3. Bei Verträgen mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt Folgendes: a. Die Sachmangelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang b. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von 14 Tagen anzuzeigen, andernfalls gelten diese als genehmigt. Fehlmengen sind binnen 4 Tagen mitzuteilen. c. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft hat der Käufer abweichend von Ziffer b. den Obliegenheiten des § 377 HGB nachzukommen, also die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel oder eine Fehlmenge zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Bei unterlassener bzw. verspäteter, d.h. nicht unverzüglicher, Anzeige gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, sonst gelten diese bei unterlassener bzw. verspäteter Anzeige ebenfalls als genehmigt. Bei gebrauchten Waren gilt immer, auch wenn es nicht individuell vereinbart ist.: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ d. Bei einem Mangel der Kaufsache ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist, variierend nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, jedoch nicht unter 7 Tagen, für die Nacherfüllung einzuräumen. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Verkäufer hat im Rahmen der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder der Reparatur einer mangelhaften Sache weder den etwaigen Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau der mangelfreien bzw. der nach Reparatur mangelfreien Sache vorzunehmen. Im Fall der Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. e. Wenn die Nachbesserung im Sinne des § 440 BGB fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung begehren. f. Bei Mängelrügen darf der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn ein Mangel gerügt wird geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht, oder wenn die Mängelrüge unstreitig oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt ist. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. g. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschränkte Haftung gilt auch bei Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten, also solcher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Besteller vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise bei den diesen AGB zugrunde liegenden Handelsgeschäften entstehenden Schaden beschränkt.
h. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. i. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Rahmen eines Lieferregresses gemäß §§ 478,479 BGB bleibt unberührt. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. 7.2. Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: a. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. b. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung mit Fristsetzung nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne weitere vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Daraus risultiert auch, das der Verkäufer bereits bestellte Neufahrzeuge auf die Anzahlungen vom Käufer/Unternehmer geleistet worden sind, vollständig in das Eigentum des Verkäufers übergehen, ohne jeglichen Rechtsanspruchs des Käufers/Unternehmers. 8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB) 8.1. Verbraucher (siehe oben Ziffer 1) haben das folgende Widerrufsrecht. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat nach zustandekommen des Kaufvertrages ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen. Bei Zustandekomme des Kaufvertrages,Bestllung, stimm der Käufer/Unternehmer diesen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Widerruf und Rücksendung der Ware ist zu richten an: Feuerwehrtechnik Berlin Ligusterweg 31 12437 Berlin Telefonnummer.: 0049- (0) 30- 530 17756 Faxnummer.. 0049 (0) 30- 530 17757
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Ende der Widerrufsbelehrung 8.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers/Unternehmers zugeschnitten sind. 9. Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr a) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt der Verkäufer nicht. 10. Schlussbestimmungen, Sonstiges 10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und dem Käufer sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Käufer Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Käufers zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. 10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers.Der Verkäufer hat das Recht, auch am Sitz des Käufers zu klagen. 10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Stand: Berlin 30.01.2019